Ja die Auflagen sind nichts weiter als Verbote durch die Hintertür, um es den Leuten immer schwieriger zu machen.
Die BImSchV Stufe 2 regelt das völlig willkürlich, da sich die Zulässigkeit aus 3 Faktoren zusammensetzt.
Da sind Kaminöfen im Einsatz die wunderbar funktionieren aber aufgrund minimaler Überschreitung der Immissionswerte nicht mehr weiter betrieben werden dürfen. Diese müssen dann bis 12.2024 stillgelegt, oder dürfen nicht mehr neu errichtet werden.
Das ganze hat aber noch die alte Regierung beschlossen!
Nur noch behindert das ganze!
Aber mir ist das wurscht, ich möchte es in meiner Werkstatt endlich mal warm haben und da ist ein Holzofen nun mal die beste Lösung, zumindest für mich.
Das mit der Rußbeständigkeit ist ein guter Punkt, da muss ich den Kaminkehrer noch mal dazu befragen.